Aktuelles / Wissenswertes

Maklerhonorar neu – Bestellerprinzip

Mit 01. Juli 2023 gilt in ganz Österreich für Wohnimmobilien (Wohnungen, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser etc.), dass die Mieter nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen, die so kompliziert und in der Praxis wenig Relevanz finden werden, Maklerhonorar bei der Vermittlung solcher Wohneinheiten an uns bezahlen müssen. Sprich für Mieter fallen dann keine Maklerkosten an.

Unsere Arbeit wird hier künftig zur Gänze von den Vermietern bezahlt.

Lieber Vermieter/innen – Keine Sorge! Wir haben bereits gute und effektive Modelle erarbeitet, bei denen Sie als Vermieter die gewohnte Qualität von uns bekommen und unser Know-How weiter nutzen können. Gerne bieten wir Ihnen ein individuelles Angebot an – senden Sie und dazu am besten eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns bitte sehr gerne an.

Hinweis: Mit der Umstellung sind wir als First-Class Realitäten GmbH bei Mietobjekten, die zu Wohnzwecken dienen, nicht mehr als Doppelmakler tätig. Wir haben daher die Interessen der Vermieter besonders zu vertreten, werden die Mieter gerne beraten, wo wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Diese Tätigkeit kann natürlich aufgrund der Entscheidung des Gesetzgebers zu dieser Umstellung nicht mehr so umfangreich sein, wie vor dem 01.07.2023.

Nur bei Geschäftsraum-Vermietungen, sonstigen gewerblichen Vermietungen, Vermietungen von Dienstwohnungen, Kfz-Stellplätzen oder Garagen sind die Mieter weiterhin provisionspflichtig.

First-Class Realitäten – Fährt weiterhin auf Hybrid und Elektro

Wir haben unsere kleine Fahrzeugflotte im Jahr 2020 auf sparsame und schadstoffarme, -lose Fahrzeuge gewechselt.
Wir können dies nur jedem empfehlen – gut für die Umwelt – und auch steuerlich für Unternehmen interessant:

Immobilien und Covid 19:

Covid 19 ist zum Glück auch in unserer Branche vorbei und wir hoffen, dass dies so bleiben wird. Im Großen und Ganzen haben wir diese schwierige Zeit gut überstanden. Vielen Dank an dieser Stelle unseren treuen Stammkunden. 

Sollten Sie es aber wünschen, dass Sie bei Besichtigungsterminen in Innenräumen eine FFP2 Maske getragen werden soll, sei es aus reiner Vorsicht oder weil Sie dies aus anderen Gründen bevorzugen, lassen Sie uns dies beim Vereinbaren des Termins bitte wissen. Unserer Mitarbeiter sind 4-fach geimpft, aber wir respektieren selbstverständlich einen solchen Wunsch, werden dies berücksichtigen und setzen gerne für Sie eine entsprechende Maske auf.

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